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17. Januar 2014

UCM – Modernisierung bei Wittur Hauptsitz in Wiedenzhausen, Deutschland

The lift industry has recently focused on the danger of Unintended car movement (UCM) when lift doors are in open position.

As a result, EN 81-1:1998-A3:2009 und EN81-2:1998-A3:2009 norms were published to ensure that new lift installations are equipped with devices against unintended car movement.
In this respect, also existing lifts should receive the same attention; in particular, The German TRBS 1121, according to the Ordinance on Industrial Safety and Health, describes  a procedure for “change or important modifications of lifts” based on the norms.
This is the reason why Wittur decided to upgrade all the existing lifts in the Wittur building, installed in 2008, to the state-of-the-art from a safety point of view.

Seit mehreren Jahren beschäftigt sich die Aufzugsindustrie ernsthaft mit der Reduzierung der Gefahr durch unkontrollierte Fahrkorbbewegungen an Aufzügen (UCM) speziell bei geöffneten Fahrkorbtüren.  Die normativen Anforderungen zur Reduzierung dieser Gefahr wurden in der EN 81-1:1998-A3:2009 und EN81-2:1998-A3:2009 beschrieben. Aber nicht nur bei Neuanlagen, auch in bestehenden Aufzugsanlagen ist die Gefahr der unkontrollierten Fahrkorbbewegung allgegenwärtig.  In Deutschland liefert die TRBS 1121 im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine Handlungsanweisung für die „Änderung und wesentliche Veränderung von Aufzugsanlagen“ basierend auf den genannten normativen Grundlagen.
 
Die Fa. WITTUR hat sich entschlossen, um eine umfassende Sicherheit aller ihrer bestehenden Hausaufzüge (Baujahr 2008) im Firmensitz Wiedenzhausen zu gewährleisten, diese auf den Stand der Technik umzurüsten.
Bei einer von drei Aufzugsanlagen handelte es sich um Aufzugssysteme mit der Fangvorrichtung BSG-25P. Damit war dieser Umbau unproblematisch. Mit Austausch des Geschwindigkeitsbegrenzers und Einsatz des elektronischen Geschwindigkeitsbegrenzers EOS stand ein vollständig zertifiziertes UCM-System zur Verfügung.
Eine Anlage ist ausgestattet mit einer zertifizierten Antriebsbremse. Auch hier war die Umrüstung mit speziellen Nachweisen problemlos.
 
Bei der dritten Anlage war es schwieriger, da einerseits die angebauten Scheibenbremsen keine entsprechende Zertifizierung besaßen und deren Zertifizierung auch nicht mehr möglich war. Es wurde eine neue Idee geboren. Wittur diskutierte mit dem TÜV SÜD Industrie Service GmbH, Zentralbereich Fördertechnik-Sonderbauten, Abteilung Aufzüge und Sicherheitsbauteile eine spezielle Abnahme dieser Anlage, nicht durch vorherige Versuche und verifizierte Reaktionszeiten die Funktion zu beschreiben, sondern auf der Grundlage eine Prüfung der eigentlichen UCM-Funktion direkt an dieser schon eingefahrenen Anlage. Die Extremfälle wurden durch rechnerische Nachweise simuliert.
So war auch diese Prüfung erfolgreich. Das Ergebnis wurde vom TÜV SÜD in Form einer speziellen Baumusterprüfbescheinigung für diese Einzelanlage bestätigt.
 
 
Bild: Herr Karl Weber vom TÜV SÜD überreicht die Baumusterprüfbescheinigung an Dr. Walter Rohregger und Herrn Wolfgang Adldinger.