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19. 03 2015

Wittur Gruppe Pressemitteilung

München, Deutschland, 19. März 2015.  Die Wittur Gruppe hat heute mitgeteilt, dass Paternoster Holding IV GmbH, eine indirekte, einhundertprozentige Tochtergesellschaft von Bain Capital Europe Fund IV L.P. (“Bain Capital”) die Freigaben der zuständigen Wettbewerbsbehörden in Deutschland, Österreich, Finnland, Brasilien, China und der Türkei für die bevorstehende Akquisition der Wittur Gruppe durch Bain Capital (die “Akquisition”) erhalten hat. Die Akquisition unterliegt weiteren marktüblichen, aufschiebenden Bedingungen. Die Wittur Gruppe und Bain Capital erwarten, dass die Akquisition am 31. März 2015 abgeschlossen sein wird. 

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Diese Pressemitteilung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen im Sinne der anwendbaren Wertpapiergesetze verschiedener Gerichtsbarkeiten. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sind mit bekannten sowie unbekannten Risiken, Unsicherheiten und anderen Einflussfaktoren verbunden, da sie sich auf Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen, welche möglicherweise in der Zukunft eintreten. Beachten Sie, dass diese zukunftsgerichteten Aussagen keine Gewährleistungen zukünftiger Ergebnisse sind und auf zahlreichen Annahmen basieren, und dass die tatsächliche Entwicklung, insbesondere die Ergebnisse, die Finanzlage und die Geschäfte unserer Gesellschaft wesentlich (sowohl negativ als auch positiv) von den hier (ausdrücklich oder implizit) gemachten zukunftsgerichteten Aussagen abweichen können. Selbst wenn die Ergebnisse, die Finanzlage, die Geschäfte und die Liquidität unserer Gesellschaft sowie die Entwicklung unserer Branche mit den voranstehenden zukunftsgerichteten Aussagen im Einklang stehen, bieten diese Ergebnisse und Entwicklungen keine Gewähr für Ergebnisse oder Entwicklungen in nachfolgenden Berichtsperioden. Angesichts dieser Risiken, Unsicherheiten und Annahmen ist nicht auszuschliesen, dass die hierin beschriebenen zukünftigen Ereignisse nicht zutreffend sind oder überhaupt nicht eintreten. Sie sollten sich auf zukunftsgerichtete Aussagen daher keinesfalls verlassen, da sich diese ausschließlich auf den Kenntnisstand zum Zeitpunkt ihrer Abgabe beziehen.

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